Die Studien- und Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Studiengang und sind zum Beginn des Semesters zu begleichen oder werden im Rahmen des Bankeinzugverfahrens monatlich abgebucht.
In den 6-semestrigen Studiengängen betragen die Studiengebühren 750,- Euro je Semester oder 129,- Euro je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren.
In den Kompaktstudiengängen betragen die Studiengebühren 890,- Euro je Semester oder monatlich 155,- Euro (per Einzugsermächtigung).
In den Aufbaustudiengängen betragen die Studiengebühren 890,- Euro je Semester oder monatlich 155,- Euro (per Einzugsermächtigung).
Die Prüfungsgebühren betragen zur Zeit in den 6-semestrigen BWL-Studiengängen 490,00 Euro, in den 4-semestrigen Kompakt-Studiengängen 250.- Euro und in den 3-semestrigen Aufbau-Studiengängen 100.- Euro je Teilnehmer. Sie dienen ausschließlich zur Deckung der Kosten der Prüfungsorganisation. Der jeweilige Betrag ist mit der Anmeldung zur Diplomprüfung fällig.
Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter.Für junge Leute ist eine Übernahme der Studiengebühren im Rahmen der"Begabtenförderung Berufliche Bildung" möglich, wenn sie bei Aufnahmein das Programm noch keine 25 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildungmit einer Note abgeschlossen haben, die besser als "gut" (2,0) ist. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern.
Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in aller Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie vom Studierenden selbst und nicht vom Arbeitgeber oder einer anderen Seite getragen werden.