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Mindestlöhne oder Kombilöhne – Anmerkungen zur aktuellen Diskussion

Die Einführung von Mindestlöhnen scheint Vielen ein Ausweg aus diesem Dilemma zu sein. Die durch tarifliche oder staatliche Regelung verordneten Mindestlöhne sichern den Beschäftigten in der Vorstellung ihrer  Verfechter ein Einkommen, das auch ohne lohnergänzende staatliche Hilfe eine menschenwürdige Lebensführung erlaubt. Nur: Die Einführung von Mindestlöhnen, die über dem Niveau liegen, bei dem Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage im Niedriglohnbereich übereinstimmen, löst erfahrungsgemäß Reaktionen der Unternehmungen aus, die auf eine Senkung der Beschäftigung in den betroffenen Bereichen hinauslaufen. Die Entscheidung der Unternehmungen über  Einstellungen und Entlassungen folgt dem Vergleich von Lohnkosten und Arbeitsproduktivität, und darum führt eine Erhöhung der Löhne bei gegebenen Produktivitäten der Beschäftigten regelmäßig zu Entlassungen. Dabei trifft es zuerst die Letzten in der Reihe der individuellen Arbeitsproduktivitäten. Die hierzulande ohnehin gegebene weit überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter nimmt im Gefolge der Lohnerhöhungen zu, wenn diese nicht durch Produktivitätssteigerungen aufgefangen werden.  Auch der Hinweis auf die höhere Kaufkraft der Lohnempfänger hilft nicht, denn es ist aus den eben genannten Gründen keineswegs sicher, dass die Lohneinkommen in den  betroffenen Sektoren nach Einführung von Mindestlöhnen steigen. Dies gilt nur dort, wo die relative Senkung der Beschäftigung kleiner ist als die relative Erhöhung der Löhne. Im Vorteil sind am Ende allein diejenigen Angehörigen des Niedriglohnsektors, die nicht von Entlassung und Einstellungsverzicht betroffen sind. Die Entlassenen und die Nicht-Eingestellten hingegen werden oder bleiben Empfänger staatlicher Zuschüsse, die doch durch die Einführung der Mindestlöhne  überflüssig werden sollten. Dies jedenfalls ist die Logik des Marktes, und so schildern es die Standardtexte der Ökonomie.

Wenn die Einführung von Mindestlöhnen also kein geeigneter Weg zu dem Ziel ist, den Geringqualifizierten ein Einkommen zu verschaffen, das ihnen und ihren Angehörigen eine angemessene Lebensführung sichert, sind dann vielleicht die als Alternative vorgeschlagenen Kombilöhne, also staatliche Zuschüsse zum Lohneinkommen, die je nach Autor dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber zufließen sollen, das geeignete Mittel, mehr Verteilungsgerechtigkeit herzustellen?  Solche lohnergänzenden Zuschüsse gibt es in Deutschland wie anderswo seit langem, und so bleibt allein die Frage, wie man diese Leistungen nennt (Arbeitslosengeld, Kombilohn, Lohnsubvention etc.), wie ihre Höhe bemessen wird, und welche staatlichen Stellen sie an wen, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, auf den Weg bringen. Den Charme der Einfachheit hingegen hat sicherlich der – vor langem bereits von dem Ökonomen und Nobelpreisträger Milton Friedman vorgebrachte – Gedanke einer negativen Einkommensteuer, der Vorschlag also, jedem Bürger, dessen Einkommen unter dem vom Gesetzgeber bestimmten Mindesteinkommen liegt, die Differenz vom Finanzamt auszahlen zu lassen. Differenziert man dieses Existenzminimum nach einvernehmlichen und plausiblen sozialen Kriterien, so würde nicht nur die Einführung von Mindestlöhnen, sondern auch ein Gutteil der staatlichen Sozialleistungen, die gegenwärtig ohne systematische Verknüpfung und Überprüfung von vielerlei Ämtern administriert werden, überflüssig. Sachkundige haben immerhin eine dreistellige Zahl von Varianten staatlicher Unterstützung in Deutschland ausfindig gemacht. Das Finanzamt würde nach der geschilderten Konzeption den Berechtigten in monatlichen Abschlägen die negative Einkommensteuer überweisen, ganz so wie die Steuerpflichtigen dem Finanzamt Abschläge auf ihre – voraussichtliche – Steuerschuld zukommen lassen. Niemand wird freilich im Ernst glauben, dass ein so einfaches System von Sozialleistungen heutzutage und hierzulande eine Chance hätte, Wirklichkeit zu werden. Das utopische Vorhaben der Einzelfallgerechtigkeit und mancherlei Gruppeninteressen versperren trotzig einem solchen Wurf den Weg.

Ganz gleich, wie die Frage der Sicherung eines angemessenen Mindesteinkommens für Jedermann in Deutschland und anderswo in Zukunft angegangen wird: Das Syndrom von struktureller Arbeitslosigkeit, Schattenwirtschaft und Beanspruchung von staatlichen Sozialleistungen wird sich so leicht nicht auflösen lassen. Schon garnicht durch Mindest- oder Kombilöhne.

Schmitt-Rink
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