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Kurz und Bündig

Frauen werden schlauer

Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtet (F.A.S. vom 18.03.2007) beträgt der Anteil der Deutschen mit einem Volks- oder Hauptschulabschluss 47 Prozent. Etwa 32 Prozent haben eine höhere Schule besucht, ohne Abitur zu machen.

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Volkes Bildung: Welchen Bildungsabschluss haben Sie? (in Prozent)
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Eine interessante Entwicklung läßt sich derzeit feststellen: Einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach zu Folge erhöht sich in der Altersgruppe der unter 30-jährigen der Anteil junger Frauen mit Abitur, Hochschulreife oder abgeschlossenem Hochschulstudium (33 Prozent) gegenüber dem entsprechenden Anteil junger Männer (28 Prozent). In der Altersgruppe der über 30-jährigen ist der Anteil noch deutlich umgekehrt. Lediglich 15 Prozent der Frauen aber 23 Prozent der Männer haben hier Abitur, die Hochschulreife oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Udo Treber

Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer: Niedersächsische Finanzgericht verpflichtet Finanzamt zur Eintragung des Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte

Mit Beschluss vom 02.03.2007 – Az.: 7 V 21/07 – hat das Niedersächsische Finanzgericht ein Finanzamt verpflichtet, den beantragten Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.

Der Beschluss ergeht nur wenige Tage nach dem Vorlagebeschluss des 8. Senats des Finanzgerichts an das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 27.02.2007 – Az.: 8 K 549/06 – vgl. News vom 06.03.2007). Das Finanzgericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Pendlerpauschale. Hierdurch werde das im Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verletzt. Auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der gesetzliche Regelungen zwar für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt werden, dem Gesetzgeber jedoch zumeist lange Übergangsfristen zur „Nachbesserung“ eingeräumt werden, hält das Gericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für geboten. Das Gericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen und darauf hingewiesen, dass die Einlegung der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, d.h. der beantragte Freibetrag muss vom Finanzamt zunächst eingetragen werden. Das Beschwerdeverfahren ist beim BFH unter dem Az.: VI B 42/07 anhängig.

(NFG, Beschluss vom 2.03.2006 – Az.: 7 V 21/07; veröffentlicht unter www.finanzgericht.niedersachsen.de)

Petra Nietzel

50 Jahre Römische Verträge: Das Projekt Europa


Mit einer achseitigen Beilage „50 Jahre Römische Verträge: Das Projekt Europa“ hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 23. März 2007 die Unterzeichnung der Römischen Verträge vor 50 Jahren gewürdigt. 21 Staats- und Regierungschefs, darunter Bundeskanzlerin Merkel und der französische Präsident Chirac, beteiligten sich mit eigenen Beiträgen daran. Drei Zeitzeugen erinnern sich: der ehemalige Bundeskanzler Kohl, der frühere niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht sowie der frühere französische Außenminister Jean François-Poncet. Zahlreiche Artikel bieten Hintergrundwissen. Diese Beilage wird ab Mitte April in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen und kann im Studentensekretariat in der FH Wiesbaden abgeholt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der geringen Anzahl pro Student nur ein Exemplar abgeben können. Die Artikel dieser Beilage können ebenso online abgerufen werden. Klicken Sie dazu auf der Web-Seite www.faz.net/europa in der rechten Spalte auf den Artikel oder ganz unten auf den Link „50 Jahre Projekt Europa: Der Blick zurück weist in die Zukunft“.

Udo Treber
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