Gegen ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz hat sich bislang kaum jemand öffentlich ausgesprochen. Dennoch ist es zu einem solchen Gesetz bislang nicht gekommen. Die gesetzlichen Grundlagen zum Arbeitsrecht finden sich vielmehr in verschiedenen Gesetzen und Ordnungen wie
– Bürgerliches Gesetzbuch,
– Kündigungsschutzgesetz,
– Mutterschutzgesetz,
– Teilzeit- und Befristungsgesetz,
– Bundesurlaubsgesetz,
– Entgeltfortzahlungsgesetz,
– Arbeitszeitgesetz,
– Arbeitnehmerüberlassungesgesetz oder
– Gewerbeordnung.
Insgesamt handelt es sich um eine Zersplitterung in rund
30 Einzelgesetze. Die in den Gesetzen oftmals vorherrschende Unverbindlichkeit führt in vielen Fällen der Konfliktbewältigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem außergerichtlichen Vergleich.
Schon im Einigungsvertrag von 1990 hat sich der deutsche Gesetzgeber unter Artikel 30 Abs. 1 Satz 1 auferlegt, „das Arbeitsvertragsrecht sowie das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht … möglichst bald einheitlich zu kodifizieren“. Bis heute ist nichts passiert. Ein durch die Bertelsmann Stiftung initiierter Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes liegt seit August 2006 vor. Die Verfasser, die Kölner Rechtswissenschaftler Martin Henssler und Ulrich Preis, wollen das Arbeitsrecht nicht völlig umkrempeln, sondern es ordnen und bündeln. Die vom aktuellen Recht abweichenden Vorschläge halten sich in Grenzen.
Jedoch hat die Politik der Interessen ihre eigenen Spielregeln. Des einen Freud ist des anderen Leid. Die Arbeitgeber wollen in einer Reform des Arbeitsvertragsgesetzes eine Abkehr vom Kündigungsschutz hin zum Abfindungsrecht erreichen. Die Gewerkschaften schreien hierbei gleich auf und wollen in einem einheitlichen Gesetz mehr Rechte für Arbeitnehmer verwirklicht sehen. Die Politik wiederum sieht keine Möglichkeit, ein solches Vorhaben in einer Legislaturperiode zu bewältigen. Dabei liegt eine Zusammenfassung der arbeitsrechtlichen Regelungen bereits imEntwurf von Preis und Henssler vor.
Der Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG) steht auf der eigens dazu eingerichteten Web Site der Bertelsmann Stiftung zum Download bereit und kann in einem dort verfügbaren Forum diskutiert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbvg.de
Udo Treber