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Abkupfern – und was es kosten kann

Mit der Diplom- oder Projektarbeit gibt der Kandidat laut geltender Prüfungsordnung folgende Erklärung ab: „Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder anderen Quellen entnommen wurden, sind als solche eindeutig kenntlich gemacht. Die Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form noch nicht veröffentlicht und noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegt worden“. In den genannten Fällen entsprach diese Versicherung nicht der Wahrheit.

Nach der bisher gültigen Prüfungsordnung galt in solchen Fällen, dass die Diplom- oder Projektarbeit als „Nicht bestanden“ bewertet wurde, und das hiess, dass dieser Teil der Diplomprüfung wiederholt werden konnte. Jetzt ist die Prüfungsordnung in Sachen Täuschungsversuch geändert worden. Es gilt nun: „Eine in Folge einer Täuschung nicht bestandene Diplom- oder Projektarbeit kann nicht wiederholt werden“. Das heißt: Abbruch des Studiums ohne Abschlusszeugnis, ohne Diplom. Ein hoher Preis für die nachgewiesene Unehrlichkeit.
 
Es sind natürlich nicht nur die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien, sondern auch die staatlichen und privaten Universitäten und Fachhochschulen, die sich gegen die Versuche wehren müssen, „Fremde Federn“ als eigene auszugeben. Das Internet samt den vielen verfügbaren Suchmaschinen verleitet natürlich dazu, Texte zu suchen und zu finden, die in das bearbeitete Thema der Diplom- oder Projektarbeit  passen oder gar zur Gänze als eigenes Werk eingereicht werden können. Aber, was die studentischen Plagiatoren leicht übersehen: Die Informationen, die sie im Internet unter Eingabe sachdienlicher Stichwörter suchen und finden, stehen natürlich auch den Prüfern der eingereichten Diplom- und Projektarbeiten zur Verfügung. Diese können sich überdies auf spezielle Software stützen, die es erlaubt, eingereichte Texte durch Einschaltung der im Internet verfügbaren Suchmaschinen auf Übereinstimmung mit den gefundenen Quellen zu prüfen. Ebenso erleichtert die Digitalisierung der Inhalte von Diplom-, Projekt- und Seminararbeiten, die in der Vergangenheit an der betreffenden Hochschule eingereicht wurden, die Entdeckung der Plagiatsfälle, in denen solche Texte ohne Quellenangabe übernommen und eingereicht werden. Überdies stehen mittlerweile private Recherchedienste zur Verfügung, die mit Hilfe ihrer Datenbestände Plagiatsfälle zu entdecken vermögen.

Das Risiko, ertappt zu werden, wenn die eingereichte Diplom- oder Projektarbeit mit abgekupferten Texten oder anderen Elementen ohne Quellenangaben aufgewertet wurde, sollte also nicht unterschätzt werden. Und der Preis für aufgedeckte Täuschungsversuche ist, wie bereits beschrieben, hoch. Die VWA nicht anders als Universitäten und Fachhochschulen muss sich im Interesse ihres Rufes und der Mehrzahl jener Studenten, die ihre Diplom- und Projektarbeiten ohne Täuschungsversuche zustande bringen, dagegen wehren, dass sich einige, wenige Kandidaten entgegen der abgegebenen Versicherung mit fremden Federn schmücken. Was den Abschreibern entgeht, das ist die Fähigkeit zur systematischen Erfassung und Bearbeitung eines komplexen Sachverhalts, die durch die selbständige Anfertigung wissenschaftlicher Hausarbeiten erwächst.

Gerhard Schmitt-Rink
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